Allgemeine Liefer-und Geschäftsbedingungen stand 01|2003
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt)
gelten für alle von Arne Lesmann (im folgenden Bildautor genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots
des Bildautoren durch den Auftraggeber, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials
zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.
Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn,
dass der Bildautor diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung
auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Bildautors.
II. Produktionsaufträge
1. Kostenvoranschläge des Bildautors sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Bildautor nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15%
zu erwarten ist.
2. Der Auftraggeber darf dem Bildautor für die Aufnahmearbeiten nur solche Objekte und Vorlagen
überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei sind von Rechten Dritter. Der Auftraggeber
hat den Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.
3. Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein
sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Bildautor bevollmächtigt, die entsprechenden
Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen.
4. Der Bildautor wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.
III. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Bildautor nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen.
Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Bildautor auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck
gemäß Ziffer V. 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein,
ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare,
Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten
und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4. Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen
abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teils fällig.
Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Bildautor
Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
5. Das Honorar gemäß Ziffer III. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag
gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung
ein Honorar von mindestens Euro 500,00 pro Aufnahme an.
6. Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen
Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
7. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig.
Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
IV. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Auftraggeber überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher
Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen.
Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Bildautor gelieferten Bildmaterial um
urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Auftraggeber in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind
eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Bildautors, und zwar auch in dem Fall,
dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Auftraggeber hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an
Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des
Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen.
Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
V. Nutzungsrechte
1. Der Auftraggeber erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen
gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige
vereinbarte Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials
zu dem vom Auftraggeber angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger,
welche/-s/-n der Auftraggeber angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich der Rechnung, des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder
Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Bildautors.
Das gilt insbesondere für:
• eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden,
produkt-begleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
• jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
• die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art
(z.B. magnetische, optische, magnetoptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM,
CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
• jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
• jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen
elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Auftraggeber handelt),
• die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern,
die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hard-Copies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische
Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Bildautors und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet.
Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig
als Motiv benutzt werden.
6. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise
auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der
Voraussetzung der Anbringung des vom Bildautor vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier
Zuordnung zum jeweiligen Bild.
8. Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name des Bildautors mit den Bilddaten elektronisch
verknüpft werden. Der Auftraggeber hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen,
dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger,
bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder Veröffentlichung erhalten bleibt und der Bildautor
jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden kann.
9. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Bildautor
berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.
VI. Rückgabe des Bildmaterials
1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der
vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden;
beizufügen sind zwei Belegexemplare.
Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Bildautors.
2. Überlässt der Bildautor auf Anforderung des Auftraggebers oder mit dessen Einverständnis
Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt,
hat der Auftraggeber das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben,
sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam,
wenn sie vom Bildautor schriftlich bestätigt worden ist.
3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Auftraggeber auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Auftraggeber trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Bildautor.
VII. Anforderung von Archivbildern
1. Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Bildautors anfordert, werden zur Sichtung und
Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins zur Verfügung gestellt.
Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind sie mit Fristablauf an den Bildautor zurückzugeben.
2. Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen.
Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung des Bildautors.
3. Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die
Präsentation bei Auftraggebern, stellt eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Bildautor – vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs – zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist.
4. Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Bildautor eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich
nach Art und Umfang des entstandenen Aufwands bemisst und mindestens Euro 100,00 beträgt.
Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilbote) hat der Auftraggeber zusätzlich zu erstatten.
5. Nach Ablauf der Auswahlfrist (Ziffer VII. 1. AGB) sowie bei Überschreitung der Rückgabefrist
der Bilder, die vom Auftraggeber genutzt werden, ist bis zum Eingang der Bilder beim Bildautor eine
Blockierungsgebühr von Euro 1,25 pro Tag und Bild neben den sonstigen Kosten und Honoraren zu zahlen,
es sei denn, die Fristüberschreitung ist vom Auftraggeber nicht zu vertreten oder es wurde vor Fristablauf
eine andere schriftlich Vereinbarung getroffen.
VIII. Schutzrechte Dritter
1. Der Bildautor übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen
oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt.
Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von
Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Auftraggeber.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten
Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2. Der Bildautor übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte,
Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.
IX. Haftung, Schadenersatz, Vertragsstrafe
1. Der Bildautor haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder
grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung
oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
2. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
3. Gehen Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden Bilder in einem Zustand
zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt,
so hat der Auftraggeber Schadenersatz zu leisten. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden
gekommenes Bildmaterial ist Schadenersatz zu leisten, ohne dass der Bildautor die Höhe des
Schadens nachzuweisen hat, in Höhe von:
• Euro 100,00 pro S/W- oder Colorabzug oder Dia-Duplikat
• Euro 500,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
• Euro 1000,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang
der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten,
dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.
4. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes – egal ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form – ist der Bildautor berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch Euro 500,00 pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.
5. Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Bildautors (Ziffer V. 7. AGB) oder
wird der Name des Bildautors mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (Ziffer V. 8. AGB), so hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch Euro 250,00 pro Bild und Einzelfall. Dem Bildautor bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.
6. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der
in Ziffer VI. 1. oder 2. AGB gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe
von Euro 1,25 pro Tag und Bild.
7. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung
ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist,
ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
8. Durch die in Ziffer IX. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
X. Mehrwertsteuer
1. Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die
Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
XI. Rechtswirksamkeit, Status und Gerichtsbarkeit
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB
berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich,
die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen,
die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist, Hamburg.
5. Für den Fall, dass der Auftraggebers keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.